Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Dachverbänden der Forst- und Holzwirtschaft – dem Deutschen Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) – welche zusammen die Plattform Forst & Holz bilden. Die Plattform Forst & Holz richtete 2015 einen Ständigen Ausschuss (StA) zur RVR ein, der sich paritätisch aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammensetzt. Der StA RVR begleitet die Umsetzung der RVR und entwickelt sie bei Bedarf weiter.

Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigt der StA RVR verlässliche Informationen darüber, inwiefern die RVR in den vergangenen eineinhalb Jahren tatsächlich in der Praxis des Rohholzhandels angekommen ist, ob und wie sie gelebt wird.

Wir bitten Sie als Verantwortliche für den Rohholzein- bzw. Rohholzverkauf in den Betrieben der Forst- und Holzbranche daher um Ihre Mithilfe und die Beantwortung einiger Fragen zur RVR. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt in etwa 10 Minuten Zeit in Anspruch. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. 

Sie haben bis zum 29. Juli die Möglichkeit an der Umfrage teilzunehmen. 

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung! 

Klaus Jänich, Wolf-Georg Fehrensen (Vorsitzende des StA RVR)

http://www.holz-wirtschaft.de/index.php?empfaenger=gast-179&pass=81ef61a89367cc17a9653b540b64c0a9

Hintergrund

Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland besteht seit nunmehr sechs Jahren. Eine erste Branchenumfrage der StA RVR im Jahr 2016 zeigte, dass das Regelwerk zu diesem Zeitpunkt bereits eine hohe Relevanz für die Geschäftsprozesse in der Forst- und Holzwirtschaft erreicht hatte. In der konkreten Anwendung des RVR ergab sich ein Präzisierungs-, Erklärungs- und Änderungsbedarf, insbesondere bei der Qualitätssortierung von Stammholz. Dementsprechend nahm die StA RVR sukzessive Anpassungen der RVR vor: 2018 wurden überarbeitete Tabellen für die Gütesortierung von Laubstammholz veröffentlicht und am 1. Juli 2020 trat die 3. aktualisierte Auflage der RVR in Kraft, die im Wesentlichen Änderungen bei der Gütesortierung von Nadelholzstammholz beinhaltet.

Gleichzeitig wurde der Rohholzmarkt in Deutschland in den letzten Jahren maßgeblich durch die Kalamitätssituation bestimmt, was – so die Annahme – auch Auswirkungen auf die Anwendung der RVR haben könnte.

Vor diesem Hintergrund ist es der StA RVR wichtig, durch eine weitere Branchenbefragung aktuelle Informationen über den Stand der Akzeptanz und Anwendung des Regelwerks zu erhalten und diese in ihre weitere Arbeit einfließen zu lassen.

Ansprechpartner StA RVR:

Dr. Jarmo Stablo

E-Mail: sta-rvr@rvr-deutschland.de

Website: www.rvr-deutschland.de