RAHMENVEREINBARUNG
FÜR DEN ROHHOLZHANDEL
IN DEUTSCHLAND
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Rahmenvereinbarung für den
Rohholzhandel in Deutschland (RVR)
Auf gemeinsame Initiative des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) wurde eine bundeseinheitlichen Nachfolgeregelung zur Forst-HKS erarbeitet, in der die Rohholzvermessung und -sortierung, die Abrechnungsmaße und Umrechnungsfaktoren sowie die Begrifflichkeiten im Rohholzhandel auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Die RVR ist eine branchenintern abgestimmte privatrechtliche Regelung, durch die der bundesdeutsche Rohholzmarkt transparenter und effizienter gestaltet werden soll. Durch eine möglichst hohe Praxis- und Anwendungsorientierung wird eine größtmögliche Akzeptanz bei der bundeseinheitlichen Umsetzung angestrebt.
Neuigkeiten und Termine
Hintergrund
Im Zuge europäischer Deregulierungsbestrebungen wurde die EWG-Richtlinie 68/89 aufgehoben, die die gesetzliche Grundlage der Forst-HKS darstellte. Deren Rechtsgültigkeit auf nationaler Ebene fiel dadurch weg und mit dem 31.12 2008 endete die Ära der fast 40 Jahre gültigen Forst-HKS. Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand innerhalb der Forst- und Holzbranche Einigkeit darüber, die entstandene Lücke durch eine freiwillige Vereinbarung zur Schaffung eines einheitlichen Fundaments für den Rohholzhandel auf privatrechtlicher Basis zu schließen. Insbesondere die Vereinheitlichung der vielfältigen, länderspezifischen Zusatz- und Ausführungsbestimmungen zur Forst-HKS in Bezug auf Holzmessverfahren, Maße und Qualitätssortierung für Rohholz sollte durch ein einheitliches Regelwerk erzielt werden. Damit bot sich nach Auffassung der Beteiligten erstmalig die Chance, eine zeitgemäße, marktgerechte und bundeseinheitliche Vereinbarung im Konsens aller Marktpartner gemeinsam zu erarbeiten. Allen Beteiligten war von Beginn an klar, dass im Ergebnis kein in allen Punkten wissenschaftlich begründetes, sondern vielmehr ein verhandeltes Werk entstehen würde.
Ziele
Folgende wesentliche inhaltliche Ziele sollen mit der RVR erreicht werden:
- Schaffung eines bundeseinheitlichen Fundaments, um den Warenverkehr mit Rohholz durch eine einheitliche und klar definierte Rahmensetzung möglichst transparent zu gestalten und zu erleichtern
- Übernahme bewährter Elemente der Forst-HKS und anderer etablierter Branchenstandards
- Aufgreifen neuer technischer Entwicklungen, beispielsweise im Bereich der Werksvermessung
- Standardisierung von Vermessungsverfahren und Holzmaßen
- Berücksichtigung veränderter Sortimentsstrukturen am Rohholzmarkt sowie der für den Rundholzbereich geschaffenen Europäischen Normen
Struktur und Anwendung
Das Gesamtdokument der RVR gliedert sich in zwei Teile: Das Basisdokument, und die Anlagen. Im Basisdokument sind neben allgemeinen, grundlegenden Regelungen, die keine häufige Überarbeitung erwarten lassen, insbesondere Verweise auf die Anlagen enthalten. Die Anlagen wiederum beinhalten u.a. detaillierte technische Messanweisungen zur Volumenermittlung, umfangreiche Tabellen zur holzartenspezifischen Qualitätssortierung, sowie zu Umrechnungsfaktoren und Rindenabzügen. Daneben findet sich in den Anlagen eine Auflistung der in der RVR verwendeten Fachbegriffe, mit der dazu beigetragen werden soll, einen einheitlichen Sprachgebrauch im Holzgeschäft zu sichern.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Forst-HKS bedarf die RVR der ausdrücklichen Einbeziehung in die Vertragsgestaltung zwischen den Handelspartnern. Dies kann – im Ermessen der Vertragspartner – in Gänze oder auch nur in Teilen erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, Details und Sonderfälle individuell zwischen den Vertragspartnern zu regeln.
Die RVR zielt darauf ab und ist so konstruiert, dass neue technische Entwicklungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen kontinuierlich in das Regelwerk einfließen können. Hierzu hat sich der so genannte „Ständige Ausschuss RVR“ (StA RVR) konstituiert, der sich paritätisch aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammensetzt.
Prozess und Beteiligte
Von Beginn der Verhandlungen an bis zur endgültigen Unterzeichnung der RVR vergingen etwa sieben Jahre. An dem Prozess war eine Großzahl an Akteuren beteiligt. Diese bewegten sich zum einen auf der Ebene der Spitzenverbände und deren Mitgliedsorganisationen und schlossen zum anderen in der Erörterung der jeweiligen Fachfragen Experten aus Praxis und Wissenschaft mit ein.
Zu Beginn übernahm im Jahr 2008 die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg im Rahmen eines aus dem Holzabsatzfonds finanzierten Projekts die Koordination des Prozesses. Die Inhalte einer ersten Vereinbarung wurden von mehreren Arbeitsgruppen erörtert. Auch der rechtliche Status der Regelwerks (Eigenschaften von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wurde zu diesem Zeitpunkt extern erstmalig bescheinigt.
Der von Experten ausgearbeitete Entwurf war in der Forst- und Holzbranche nicht konsensfähig. Es fanden daher bedeutsame brancheninterne Aushandlungsprozesse statt, bevor ab Mitte 2010 unter einer größeren Beteiligung von Akteuren aus der Praxis erneut Verhandlungen zwischen den Branchenpartnern Forst und Holz begannen. Nachdem die Verhandlungen Anfang 2011 ins Stocken geraten waren, konnte bis Anfang 2012 Einigkeit über die Kriterien zur Qualitätssortierung von Laubholz erzielt werden. Die ausstehenden Regelungen zum Nadelholz wurden bis März 2014 verhandelt und die RVR in die endgültige Struktur (Basisdokument und Anlagen) überführt. Daraufhin schloss sich eine erneute externe juristische Bewertung der AGB-Tauglichkeit des Regelwerks an. Die Unterzeichnung der RVR durch die Präsidenten der Spitzenverbände erfolgte im Dezember 2014.