Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) beinhaltet die Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV). Die Betreuung der RVWV erfolgt seit Juli 2022 durch ein entsprechendes Arbeitsgremium des Ständigen Ausschuss RVR.
Vor diesem Hintergrund wurden aktuell im Januar 2025 die fachlichen Inhalte zur RVWV inklusive des Verzeichnisses der zertifizierten Rundholzvermessungsanlagen, die bisher auf einer eigenständigen Webseite verfügbar waren, in eine Rubrik der RVR-Webseite integriert. Dabei bleibt die gewohnte URL www.werksvermessung.org für den direkten Zugriff auf die Informationen erhalten.