Gemäß der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV) ist durch die Erstellung geeigneter Frachtpapiere eine eindeutige Identifikation des transportierten Rundholzes bei Ankunft am Werksgelände sicherzustellen.

Zur weiteren Konkretisierung dieser Anforderung wurde von Seiten des Arbeitsgremiums Werksvermessung des Ständigen Ausschusses RVR die bis dato ausstehende Anlage 8.15 zur RVWV „Informationsgehalt von Frachtpapieren bei Lieferung von Stammholz zur Werksvermessung“ erstellt und nach Genehmigung durch die Plattform Forst & Holz aktuell veröffentlicht.

Auch wenn deren Umsetzung im Rahmen der Zertifizierung selbst keiner Prüfung unterliegt, besteht unter den Branchenvertretern Einigkeit darüber, dass die Einführung der Mindeststandards einen Beitrag zur Verbesserung der Abwicklungsprozesse und zu einer weiteren Stärkung des Vertrauens in die Werksvermessung leisten kann.

Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Anlage 8.15: 01.10.2025

Download der Anlage 8.15

Bildquelle: Ette Transporte