Die Zertifizierung nach dem Standard der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV) als integralem Bestandteil der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) erfolgt durch akkreditierte Prüfinstitutionen.
Zur Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Kreis der Prüfinstitutionen und Sicherstellung von Kontinuität in der Auditierung hat das Arbeitsgremium Werksvermessung (AG WV) des Ständigen Ausschuss RVR das Regelwerk sowie die zugehörigen Anlagen bezüglich der Akkreditierung überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist es, die bislang überhöhte Anforderung einer bereits vorliegenden öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Fachgebiet der Werksvermessung auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Gleichzeitig wird ein sachgerechtes und transparentes Zulassungsverfahren zur Akkreditierung geschaffen.
Die entsprechenden Unterlagen, die von den zuständigen Branchengremien beschlossen wurden, können hier heruntergeladen werden.
Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen und Ergänzungen: 01.10.2025