Mit dem Beschluss trägt das Branchengremium dem Umstand Rechnung, dass fotooptische Messgeräte in den vergangenen Jahren Einzug in die Praxis des Rohholzhandels in Deutschland gehalten haben. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wurde die Zulassung des Verfahrens für Abrechnungszwecke in der RVR auf die Anwendung konformitätsbewerteter/geeichter Messsysteme beschränkt.
Abrechnungseinheit ist für alle erfassten Sortimente der Raummeter mit Rinde. Als Voraussetzung für die Erzielung verlässlicher Ergebnisse wurde zudem die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen.
Nach der nunmehr erfolgten Genehmigung der Plattform Forst & Holz wurden die Änderungen mit der 5. aktualisierten Auflage der RVR zum 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.
Die neue Auflage kann ab sofort hier sowie in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe heruntergeladen werden.
Zu einer ausführlichen Pressinformation der Plattform Forst & Holz mit weiteren Erläuterungen zu den neuen Regelungen gelangen Sie hier.
Fotos: J. Böhm / ThüringenForst (oben); Rolf Wagner (unten)