Die RVR besagt, dass die einzelstammweise Vermessung mit elektronischen Rundholzvermessungsanlagen im Werk nach den Vorgaben der RV WV erfolgt. Die RV WV ist damit integraler Bestandteil der RVR. Die Zuständigkeit für die Betreuung der RV WV lag bisher beim sog. »DFWR/VDS-Arbeitskreis Werksvermessung« [AK WV] und auf übergeordneter Ebene bei dem Präsidium bzw. Vorstand des Deutschen Forstwirtschaftsrats e.V. (DFWR) bzw. des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverbands e.V. (DeSH).

DFWR und DeSH haben vereinbart, die Betreuung der RV WV neu zu organisieren. Dazu wurde das entsprechende Kapitel 5.1 der RV WV geändert. Der dort beschriebene »DFWR/VDS-Arbeitskreis Werksvermessung« [AK WV] wird aufgelöst. Seine Nachfolge tritt das »DFWR/DHWR-Arbeitsgremium Werksvermessung« [AG WV] an. Damit gelten an anderer Stelle der RV WV hergestellte Bezüge und Aussagen zum AK WV bis zu einer vollständigen Neuauflage der RV WV nunmehr für das AG WV. Das AG WV ist ein Arbeitsgremium des Ständigen Ausschusses (StA) RVR.

Somit erfolgt die Betreuung der RV WV nunmehr durch das AG WV, den StA RVR sowie übergeordnet die Plattform Forst & Holz als Zusammenschluss der Dachverbände DFWR und DHWR.

Für die Arbeitsweise des StA RVR hat sich ein neutraler Vorsitz und eine hauptamtliche Geschäftsführung als vorteilhaft erwiesen, weshalb auch für das AG WV vereinfachte Prozesse erwartet werden.

Das von den Präsidenten von DFWR und DeSH unterzeichnete Dokument zu den Änderungen finden Sie hier. Die Änderungen gelten ab 01.07.2022.

Kontakt StA RVR:

Dr. Järmo Stablo

sta-rvr@rvr-deutschland.de

www.rvr-deutschland.de, www.werksvermessung.org