In der vergangenen Sitzung des Ständigen Ausschusses (StA) am 31.03.2020 ist es den Ausschuss-Mitgliedern gelungen, zur RVR wichtige Ergebnisse zu erzielen, die am 01.07.2020 in Kraft treten werden:
Die über mehrere Jahre andauernden Diskussionen zur qualitativen Bewertung von Fichten/Tannen-Stammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, wurden mit dem Beschluss einer Neuregelung beendet. Die bisherige Regelung im allgemeinen Teil der RVR (Kapitel 2.4.) entfällt. Stattdessen werden in einer Tabellenzeile der Anlage III-a zur Qualitätssortierung von Fichten/Tannen-Stammholz nun für die unterschiedlichen Qualitätsklassen die mit dem Befall zusammenhängenden, qualitätsmindernden Effekte näher erläutert.
Auch bei dem Thema Abholzigkeit erzielten die Mitglieder eine Einigung. Die neuen Grenzwerte für das in der Praxis anfallende Holz orientieren sich hinsichtlich des Kriteriums Abholzigkeit an einer Zielqualitätsverteilung von 85% B, 12% C und 3% D. Neu ist zudem die Trennung zwischen Kurzholz (bis 6m) und Langholz (>6m).
Die der Neuregelung zugrundeliegenden Analysen wurden von den wissenschaftlichen Beratern des StA RVR der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg und der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg durchgeführt.
In weiteren Bereichen der RVR wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen und zukünftige Arbeitspakete diskutiert. Zur aktiven Begleitung dieser haben die finanzierenden Branchenteile bereits im Vorfeld eine Verlängerung des Projekts „StA RVR“ um zwei Jahre bis März 2022 beschlossen.
Die aktualisierten Dokumente können inkl. der überarbeiteten Sortiertabellen für Stammholz bereits jetzt hier heruntergeladen werden.
Bei In-Kraft-Treten der Neuerungen am 01.07.2020 im Rahmen der Veröffentlichung der 3. aktualisierten Auflage der RVR werden voraussichtlich auch aktualisierte Sortiermerkblätter in gedruckter Form über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zur Verfügung stehen.
Eine Langversion der Pressemitteilung der Plattform Forst&Holz finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Järmo Stablo
E-Mail: sta-rvr@rvr-deutschland.de
Webseite: www.rvr-deutschland.de
Hintergrundinformationen zum Ständigen Ausschuss und der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR)
Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Dachverbänden der Forst- und Holzwirtschaft – dem Deutschen Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) – die zusammen die Plattform Forst und Holz bilden. Die RVR regelt die Sortierung und Vermessung von Rohholz sowie die damit zusammenhängenden Begriffsdefinitionen bundeseinheitlich auf privatrechtlicher Basis. Die Plattform Forst und Holz richtete mit Unterzeichnung der RVR einen Ständigen Ausschuss (StA RVR) ein, der sich paritätisch aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammensetzt. Der StA RVR bewertet neue technische Entwicklungen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen und entwickelt die RVR bei Bedarf kontinuierlich weiter. Die Arbeit des StA RVR wird nachvollziehbar dokumentiert und ist öffentlich einsehbar auf folgender Webseite: www.rvr-deutschland.de
Zusatzinformationen zur Plattform Forst & Holz
Die Plattform Forst & Holz ist ein Zusammenschluss der Dachverbände Deutsche Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) und vertritt die gemeinsamen Interessen des Clusters Forst und Holz als Holzwirtschaftskette vom Wald bis zum Endprodukt. Mit einem jährlichen Gesamtumsatz von 181 Mrd. Euro, 128.000 Unternehmen und 1,1 Mio. Beschäftigten hat die holzbasierte Wertschöpfung einen hohen Stellenwert für die Wirtschaftskraft und die Beschäftigung in Deutschland und gilt als eine der Schlüsselbranchen insbesondere im ländlichen Raum.
Kontakt Plattform Forst&Holz:
Plattform Forst & Holz c/o Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V., Geschäftsführer Franz Thoma
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel. 030-31904 560
E-Mail info@forstundholz.net
Website: www.forstundholz.net